Koordination von Studium mit Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst
Informieren Sie sich frühzeitig über die Koordination des Studienstarts mit dem Milit?r-, Zivil-, oder Zivilschutzdienst. Alle M?glichkeiten haben Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne aufzeigen, damit Sie die bestm?gliche L?sung für sich finden.
Beratung und Gesuche
Beratung und Informationen zur Studienplanung sowie Unterschriften für Gesuche (Dienstverschiebung und Fraktionierung) k?nnen eingeholt werden:
Vor Bachelor-Studienstart
- Beratung: Studienwahlberatung
- Gesuche:
Vor Master-Studienstart (ausw?rtige Studierende)
- Beratung und Gesuche: Studiensekretariat Ihres Studiengangs
W?hrend des Bachelor- und Master-Studiums
- Beratung und Gesuche: Studiensekretariat Ihres Studiengangs
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen, bevor Sie uns für eine Beratung kontaktieren:
Die Koordination von Studienstart und Rekrutenschule (RS) erfordert von Ihnen eine rechtzeitige und sorgf?ltige Planung.
Einschalten eines Zwischenjahres vor Studienstart (empfohlen)
In diesem Zwischenjahr k?nnen Sie die RS und evtl. erste Wiederholungskurse (WK) absolvieren.
Beabsichtigen Sie, eine milit?rische Laufbahn bis zum Zugführer (Leutnant) zu durchlaufen oder den gesamten Milit?rdienst (300 Tage, Start Sommer) als Durchdiener zu leisten, empfiehlt sich das Einlegen eines Zwischenjahres besonders.
Verschiebung der RS auf einen Zeitpunkt nach Studienstart
Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Studieng?nge k?nnen keine allgemeinen Ratschl?ge erteilt werden. Informieren Sie sich bei der Studienwahlberatung über die M?glichkeiten und Konsequenzen.
Fraktionierung
Auf Gesuch hin kann die RS in zwei Teilen absolviert werden. 1. Teil: allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung. 2.Teil: Verbandsausbildung. Planen Sie die Fraktionierung des Milit?rdienstes frühzeitig in Rücksprache mit der Studienwahlberatung.
Wiederholungskurse (WK) in den ersten zwei Studienjahren
WK w?hrend der Studienzeit sind zu absolvieren, falls sie nicht mit Prüfungen, deren Vorbereitungszeit oder anderen nicht verschiebbaren Pflichtleistungen zusammenfallen. In den ersten zwei Studienjahren, die im Sinne von Art. 50 der Weisung des Chefs der Armee über die Milit?rdienstpflicht (90.112, WMDP) als Assessmentjahre gelten, k?nnen WK, die in die Unterrichtszeit fallen, auch verschoben werden.
Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Dienstverschiebungen und Fraktionierungen sowie relevante Formulare finden Sie an der externe SeiteArmee-Webseitecall_made.
Für genauere Informationen bezüglich des Milit?rdienstes und für entsprechende Gesuche wenden Sie sich direkt an die betreffenden Milit?rdienststellen der Kantone (Kreiskommando). Viele Informationen finden Sie auch auf der externe SeiteWebseite zum Zivilmilit?rcall_made.
Sollten Sie l?ngere Milit?rdienstzeiten planen (Kader-/Offiziersausbildung), informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der externe SeiteVerbindungsstelle Armee – Hochschulencall_made.
Weitere Informationen
Finden Sie im DownloadMerkblatt Milit?rdienst (PDF, 205 KB)vertical_align_bottom (PDF).
Informationen zum Zivildienst finden Sie externe Seiteauf Zivi.admin.chcall_made.
Als Zivi haben Sie die Freiheit, Ihre Eins?tze unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbstst?ndig zu planen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Eins?tze. Stimmen Sie diese mit Ihrer Studienplanung sowie Ihren Einsatzpflichten ab.
Details zu den Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Dienstverschiebungen und relevante Formulare finden Sie auf weiteren externe SeiteSeiten des Bundesamt für Zivildienst ZIVIcall_made.
Informationen zum Zivilschutzdienst finden Sie auf den externe SeiteSeiten des Bundesamts für Bev?lkerungsschutzcall_made (BABS).
Zivilschutzdienstpflichtige k?nnen bei der aufbietenden Stelle sp?testens drei Wochen vor dem Einrücken in den Ausbildungsdienst ein schriftliches Gesuch um Verschiebung der Dienstleistung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Wichtig: Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Informationen zu Dienstverschiebungsgesuchen im Zivilschutz finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Zivilschutzstellen.
Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Zivilschutzdienstpflicht und Dienstverschiebungen finden Sie auf weiteren externe SeiteSeiten des Bundesamts für Bev?lkerungsschutzcall_made.